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Dezember 2011 Liebe Pferdebesitzer, jetzt im Winter sollten Sie daran denken, daß Ihr Pferd ggf. geimpft und entwurmt werden muss. Gerne berate ich Sie ... Juli 2011 Voraussetzung zur Turnierteilnahme Beantragung eines Equidenpasses (Pferdepass) / Eintragung als Turnierpferd entweder beim Zuchtverband oder direkt bei der FN: Notwendige Eintragungen im Pferdepass Das Abzeichendiagramm im Pferdepasses muss ausgefüllt und vom Tierarzt unterschrieben sein. Im Pass muss eindeutig festgelegt sein, ob das Pferd als Schlachtpferd- oder Nicht-Schlachtpferd deklariert ist. Dieser Eintrag muss sowohl vom Besitzer, als auch von offizieller Stelle (z.B. Tierarzt) unterschrieben sein. Auch der Eintrag des aktuellen Besitzers muß unterschrieben sein (Seite 9 im Pferdepass)
Impfbestimmungen für Turnierpferde (nach LPO 2008) Für alle an nationalen Pferdeleistungsschauen teilnehmenden Turnierpferden / Ponys unterliegen einer Impf-Pflicht gegen Influenzavirusinfektionen (Pferdegrippe). Eine Turnierteilnahme sit frühestens 56 Tage nach der 1. Impfung (Grundimmunisierung) möglich.
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- Grundimmunisierung (3 Impfungen):
- Zwei Impfungen im Abstand von mindestens 42 Tagen (6 Wochen) und höchstens 72 Tagen (10 Wochen)
- die dritte Impfung im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tage).
- Der erste Turnierstart kann jedoch schon 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung erfolgen, frühestens 56 Tage nach der ersten Impfung.
- Regelmäßige Wiederholungsimpfungen:
- im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) vorgeschrieben.
- Ein Turnierstart kann 7 Tage nach der Wiederholungsimpfung wieder erfolgen.
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- Die Impfungen müssen vom Tierarzt im Pferdepass eingetragen sein.
- Ein nicht korrekt geimpftes Pferd muss neu grundimmunisiert werden und ist deshalb für mindestens 55 Tage nicht startberechtigt.
November 2010 Winterzeit - Infektionszeit
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